Steuerbefreiung


Das Steueramt des Kantons Zürich hat mit Verfügung vom 25. März 2014 den Verein impact wegen Verfolgung von gemeinnützigen Zwecken von der Staatssteuer und den allgemeinen Gemeindesteuern sowie von der direkten Bundessteuer befreit.

Spenden zugunsten des Vereins sind deshalb steuerlich abzugsfähig

 

Steuerbefreiung 1

Steuerbefreiung 2